Zielgruppe

Aufgenommen werden Mädchen ab dem vollendeten dreizehnten Lebensjahr. Die Betreuung kann bis zur Erreichung der Volljährigkeit, bei Notwendigkeit bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen.

Von der Aufnahme ausgeschlossen sind schwangere Mädchen, suchtkranke Mädchen und Mädchen mit geistiger oder körperlicher Behinderung, deren Bedürfnissen aufgrund der räumlichen, personellen und strukturellen Ressourcen der Einrichtung nicht entsprochen werden kann.

Gründe für die Aufnahme eines Mädchens in die Wohngemeinschaft können Überforderung des familiären Systems, psychische Erkrankung der Eltern, Schul- und Leistungsverweigerung, Gewalterfahrungen, sexueller Missbrauch u. a. sein.