Aufnahme
Die Anfrage für eine Fremdunterbringung erfolgt durch die zuständige SozialarbeiterIn der Kinder- und Jugendhilfe des Mädchens. In einem unverbindlichen Informationsgespräch kann sich das Mädchen einen ersten Eindruck von der Einrichtung machen.
Sofern sich das Mädchen für einen Einzug in die Wohngemeinschaft entscheidet, werden von der Kinder- und Jugendhilfe und anderen Helfersystemen notwendige Informationen über das Mädchen eingeholt, um sicherzustellen, dass das Mädchen in der Wohngemeinschaft adäquat betreut werden kann.
Für eine endgültige Entscheidung sind folgende Kriterien ausschlaggebend:
- Freiwilligkeit
- Mögliche Integration in die bestehende Gruppe
- Bereitschaft zur Anerkennung einer Struktur (WG-Regeln)
Nach positivem Beschluss im Team findet ein Aufnahmegespräch mit dem Mädchen und deren Eltern/Obsorgeberechtigten sowie mit der zuständigen SozialarbeiterIn statt, bei dem ein erster Entwurf eines Betreuungskonzeptes gemeinsam erarbeitet wird.
Die Aufnahme erfolgt ausschließlich aufgrund einer Leistungsvereinbarung mit der Kinder- und Jugendhilfe der jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde.
Nach drei Monate findet ein Reflexionsgespräch statt in dem überprüft wird ob die beim Aufnahmegespräch formulierten Ziele realistisch sind und weiterhin eine adäquate Betreuung gewährleistet werden kann
Phasenmodell
Individuelles und prozessorientiertes Arbeiten wird im Konzept des Phasenmodells realisiert: Entsprechend dem Alter, der Selbständigkeit, der Eigenverantwortlichkeit und dem Entwicklungsstand desrMädchen befinden sie sich in unterschiedlichen “Betreuungsphasen” mit jeweils unterschiedlichen "Spielräumen" sowie Zielsetzungen
Abschluss einer Betreuung
Der Auszug eines Mädchens wird langfristig geplant und findet statt, wenn die Betreuungsziele erreicht sind. Je nach Bedarf gibt es die Möglichkeit einer Nachbetreuung bzw. "Außernwohnens" durch die Cranach WG.
Außenwohnen
Für die Mädchen, welche bereits längere Zeit in der Cranach WG leben und ein gewisses Maß an Selbständigkeit erworben haben, besteht die Möglichkeit im Rahmen der vollen Erziehung gem. Abteilungserlasses JUWO-592/135 in einer eigenen Wohnung selbständig zu wohnen und durch die BezugsbetreuerInnen weiter betreut zu werden.